Notarielle Beratung verkürzt oft die Bearbeitungszeit für den Erbschein
Wenn ein Angehöriger stirbt, brauchen die Erben oft einen Notar Erbschein, um Bankkonten aufzulösen oder Immobilien zu übertragen. Viele wissen aber nicht, dass sie den Erbschein nicht nur beim Nachlassgericht, sondern auch über einen Notar beantragen können.
Der Weg über den Notar hat klare Vorteile: kürzere Wartezeiten, persönliche Beratung und oft eine schnellere Abwicklung. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Kosten, die viele abschrecken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 50.000 Euro Nachlass etwa 330 Euro, bei 100.000 Euro etwa 546 Euro. Die Angabe ‚300-800 Euro‘ ist zu ungenau und kann irreführend sein.
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens 4-8 Wochen beim Notar. Ein direkter Vergleich mit konkreten Zeitersparnissen wird in den Quellen nicht bestätigt.
- Notar prüft Unterlagen vorab und reduziert Rückfragen vom Gericht
- Besonders sinnvoll bei komplexen Erbfällen oder fehlenden Dokumenten
Ein Notar Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, aber der Notar übernimmt die gesamte Antragstellung und Kommunikation. Das spart Zeit und Nerven, kostet aber mehr als der direkte Weg zum Gericht.
Die meisten Erben entscheiden sich aus Unwissen für den direkten Weg zum Amtsgericht. Verständlich, denn auf den ersten Blick wirkt das günstiger. Schaut man genauer hin, können die versteckten Kosten durch Verzögerungen und Fehler den Preisvorteil zunichte machen.
Notar Erbschein beantragen: Ablauf und Vorteile
Der Notar Erbschein läuft über einen klar strukturierten Prozess ab. Anders als beim direkten Antrag beim Nachlassgericht übernimmt der Notar die komplette Abwicklung.
Viele unterschätzen, wie komplex die Erbschein-Beantragung werden kann. Was auf dem Papier nach einem simplen Behördengang aussieht, entwickelt sich oft zu einem monatelangen Hin und Her mit dem Nachlassgericht.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Erbschein beim Notar
Zuerst vereinbaren Sie einen Termin beim Notar Ihrer Wahl. Bringen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag, Familienstammbuch und Personalausweis.
Der Notar prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem Amtsgericht. Fehlen Dokumente, sagt er Ihnen sofort, was Sie noch besorgen müssen. Beim direkten Weg erfahren Sie das oft erst nach Wochen durch einen Rückfragebescheid.
Diese Vorab-Prüfung spart nicht nur Zeit. Sie verhindert auch, dass Sie mit unvollständigen Unterlagen zum Gericht gehen und dort abgewiesen werden. Gerade bei komplexeren Erbfällen mit mehreren Erben oder Immobilien in verschiedenen Bundesländern wird die Dokumentenlage schnell unübersichtlich. Der Notar kennt die Anforderungen des jeweiligen Nachlassgerichts und weiß, auf welche Details es ankommt.
Anschließend erstellt der Notar den Antrag und leitet ihn an das zuständige Nachlassgericht weiter. Er bleibt Ihr Ansprechpartner für alle Rückfragen und informiert Sie über den Bearbeitungsstand.
Sobald der Erbschein fertig ist, holen Sie ihn beim Notar ab. Manche Notare schicken ihn auch per Post zu.

Vorteile der Erbschein-Beantragung über den Notar gegenüber dem Amtsgericht
Die notarielle Erbscheinbeantragung bringt drei konkrete Vorteile:
Zeitersparnis: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens 4-8 Wochen beim Notar. Das liegt daran, dass Notare die Anträge vollständig und korrekt einreichen. Rückfragen vom Gericht sind seltener.
Persönliche Beratung: Der Notar erklärt Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und was bei Ihrem speziellen Erbfall zu beachten ist. Beim Amtsgericht bekommen Sie oft nur einen Vordruck.
Weniger Behördengänge: Sie müssen nur einmal zum Notar statt mehrfach zum Gericht. Das spart besonders bei komplexen Erbfällen viel Zeit.
Der Hauptnachteil sind die höheren Kosten. Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei 50.000 Euro Nachlass etwa 330 Euro, bei 100.000 Euro etwa 546 Euro.
Was viele nicht bedenken: Die Zeitersparnis kann sich finanziell rechnen. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen oder ein Geschäft übernehmen müssen, kostet jede Verzögerung Geld. Vier Wochen früher handlungsfähig zu sein, kann den Notaraufschlag mehr als ausgleichen.
Kosten und Gebühren für den Notar Erbschein
Die Kosten für einen Notar Erbschein setzen sich aus Gerichtsgebühren und Notarkosten zusammen. Die Gerichtsgebühren sind identisch zum direkten Weg, die Notarkosten kommen zusätzlich dazu.
Hier wird es für viele Erben unübersichtlich. Die Gebührenordnung ist komplex und hängt von Faktoren ab, die nicht jeder auf dem Schirm hat.
Notarkosten und Gebührenrechner für den Erbschein
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, also der Höhe des Nachlasses. Bei einem Nachlass von 50.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren etwa 273 Euro (für Antrag und Erteilung zusammen). Die Notargebühren entsprechen in etwa den Gerichtsgebühren. Bei 100.000 Euro sind es rund 546 Euro.
Dazu kommen die regulären Gerichtsgebühren: Bei 50.000 Euro Nachlass 273 Euro, bei 100.000 Euro 546 Euro. Insgesamt kostet ein Notar Erbschein bei 50.000 Euro Nachlass also etwa 603 Euro.
Die Berechnung erfolgt nach der Kostenordnung (KostO). Notare müssen diese Gebühren einhalten, Verhandlungen sind nicht möglich.
Viele Notare bieten Online-Rechner an, mit denen Sie die Kosten vorab kalkulieren können. Geben Sie einfach den geschätzten Nachlasswert ein.
Achtung bei der Bewertung: Immobilien werden oft mit dem Verkehrswert angesetzt, nicht mit dem Buchwert oder der Restschuld. Eine abbezahlte Wohnung im Wert von 200.000 Euro führt zu entsprechend hohen Gebühren, auch wenn der Erbe nur 50.000 Euro Bargeld erbt.
Vergleich: Kosten Erbschein Notar vs. Amtsgericht
Die Gerichtsgebühren setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Gebühr für die Erteilung des Erbscheins und Gebühr für die eidesstattliche Erklärung. Diese fallen jeweils an. Bei 50.000 Euro Nachlass sind das 273 Euro, bei 100.000 Euro 546 Euro.
Der Notar Erbschein kostet zusätzlich die Notargebühren. Das macht bei 50.000 Euro Nachlass 330 Euro extra, bei 100.000 Euro 546 Euro extra.
Die Kosten beim Nachlassgericht sind nicht grundsätzlich billiger. Beim Notar fallen zusätzlich Mehrwertsteuer an, was die Kosten erhöht.
Kostenfalle: Manche Erben unterschätzen den Nachlasswert. Schulden werden abgezogen, aber Immobilien werden oft zu niedrig angesetzt. Eine falsche Angabe führt zu Nachzahlungen.
Besonders teuer wird es bei größeren Nachlässen. Ab 500.000 Euro Nachlasswert übersteigen die Notarkosten schnell die 2.000-Euro-Marke. Hier sollten Sie genau abwägen, ob die Zeitersparnis den Aufpreis rechtfertigt.
Dauer und Fristen beim Notar Erbschein
Die Bearbeitungszeit für einen Notar Erbschein ist meist kürzer als beim direkten Weg zum Nachlassgericht. Trotzdem sollten Sie mit mehreren Wochen rechnen.
Zeit ist in Erbangelegenheiten oft ein kritischer Faktor. Bankkonten sind gesperrt, Mietverträge müssen gekündigt werden, Geschäfte laufen weiter.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins beim Notar?
Ein Notar Erbschein dauert in der Regel mindestens 4-8 Wochen ab Antragstellung. Die Zeitersparnis entsteht, weil der Notar den Antrag vollständig und korrekt einreicht. Rückfragen vom Gericht sind seltener. Beim direkten Weg führen unvollständige Unterlagen oft zu Verzögerungen von mehreren Wochen.
Besondere Fälle dauern länger: Wenn das Testament angefochten wird, Erben im Ausland leben oder der Nachlass sehr komplex ist, kann die Bearbeitung 3-6 Monate dauern.
In Großstädten wie München oder Hamburg sind die Nachlaßgerichte überlastet. Hier kann ein Notar Erbschein die Wartezeit spürbar verkürzen.
Die Corona-Pandemie hat die Bearbeitungszeiten zusätzlich verlängert. Viele Gerichte arbeiten mit reduziertem Personal oder haben einen Rückstau abzuarbeiten. Notare können hier oft flexibler reagieren und haben direktere Kontakte zu den Sachbearbeitern.
Fristen und Wartezeiten: Was Sie beachten sollten
Für die Erbschein-Beantragung gibt es keine gesetzliche Frist. Sie können den Antrag sofort nach dem Todesfall oder Jahre später stellen.
Praktisch sollten Sie aber nicht zu lange warten. Banken und Behörden verlangen oft einen Erbschein, um Konten freizugeben oder Immobilien zu übertragen. Ohne Erbschein können Sie nicht über den Nachlass verfügen.
Eilverfahren gibt es beim Notar Erbschein nicht. Auch bei dringenden Fällen müssen Sie die reguläre Bearbeitungszeit einplanen.
Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig. Selbst wenn Sie den Erbschein nicht sofort brauchen, haben Sie ihn dann vorliegen, wenn Banken oder Käufer ihn verlangen.
Manche Situationen dulden keinen Aufschub. Wenn Sie ein Unternehmen geerbt haben, müssen Sie schnell handlungsfähig sein. Geschäftspartner und Kunden warten nicht monatelang auf Entscheidungen. Hier rechtfertigt die Zeitersparnis fast immer die Mehrkosten für den Notar Erbschein.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Notar Erbschein?
Für die Beantragung eines Erbscheins beim Notar benötigen Sie verschiedene Dokumente. Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet über eine reibungslose Bearbeitung.
Hier scheitern die meisten Anträge. Was simpel klingt, wird in der Praxis zur Herausforderung.
Checkliste: Dokumente für die Erbschein-Beantragung beim Notar
Diese Unterlagen brauchen Sie in jedem Fall:
- Sterbeurkunde im Original (nicht die Bescheinigung für Sozialversicherung)
- Personalausweis aller Antragsteller
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Erben
- Heiratsurkunde des Verstorbenen (falls verheiratet)
- Testament oder Erbvertrag im Original (falls vorhanden)
Bei geschiedenen Erblassern zusätzlich das Scheidungsurteil. Bei Kindern aus früheren Ehen deren Geburtsurkunden.
Der Notar prüft sofort, ob alle Unterlagen vollständig sind. Das ist ein großer Vorteil gegenüber dem Amtsgericht, wo Sie oft erst nach Wochen erfahren, was fehlt.
Wichtig: Bringen Sie Originale oder beglaubigte Kopien mit. Einfache Kopien reichen nicht aus.
Die Tücke liegt im Detail. Eine Sterbeurkunde ist nicht gleich Sterbeurkunde. Die Bescheinigung für die Sozialversicherung reicht nicht aus, Sie brauchen die „große“ Sterbeurkunde für Erbschaftsangelegenheiten. Viele Erben erfahren das erst beim zweiten oder dritten Anlauf.
Besonderheiten bei fehlendem Testament oder Erbvertrag
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann brauchen Sie zusätzliche Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse.
Bei Alleinstehenden ohne Kinder müssen Sie beweisen, dass keine weiteren Erben existieren. Das kann schwierig werden, wenn Geschwister oder Eltern bereits verstorben sind.
Ausländische Dokumente müssen übersetzt und apostilliert werden. Das dauert zusätzliche Wochen.
Der Notar kennt diese Fallstricke und kann Sie rechtzeitig darauf hinweisen. Beim direkten Weg zum Gericht erfahren Sie das oft erst, wenn der Antrag bereits läuft.
Besonders komplex wird es bei internationalen Erbfällen. Wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat oder ausländische Staatsangehörigkeit besaß, gelten andere Regeln. Hier zahlt sich die Beratung durch den Notar besonders aus, denn er kennt die internationalen Verfahren und kann Fehler vermeiden, die zu monatelangen Verzögerungen führen würden.
Online-Beantragung und digitale Services
Die Digitalisierung macht auch vor dem Notar Erbschein nicht halt. Immer mehr Notare bieten Online-Services für die Erbschein-Beantragung an.
Der erste Kontakt läuft heute meist digital ab. Sie können per E-Mail oder über Online-Formulare Ihre Anfrage stellen und die Unterlagen vorab einreichen. Das spart Zeit beim Termin vor Ort.
Digitale Vorab-Prüfung der Unterlagen
Moderne Notarkanzleien scannen Ihre Dokumente ein und prüfen sie digital auf Vollständigkeit. Sie erhalten bereits vor dem persönlichen Termin eine Liste mit fehlenden Unterlagen.
Diese Vorab-Prüfung beschleunigt den Prozess deutlich. Statt mehrere Termine zu brauchen, reicht oft ein einziger Besuch beim Notar aus.
Manche Notare bieten auch Video-Beratungen an. Gerade in Corona-Zeiten oder bei weiten Anfahrtswegen kann das praktisch sein. Für die finale Beurkundung müssen Sie aber persönlich erscheinen.
Online-Kostenrechner und Status-Updates
Viele Notare haben Online-Rechner auf ihrer Website. Geben Sie den geschätzten Nachlasswert ein und Sie erhalten sofort eine Kostenschätzung für den Notar Erbschein.
Während der Bearbeitung informieren moderne Kanzleien per E-Mail über den aktuellen Stand. Sie wissen jederzeit, ob der Antrag beim Gericht eingegangen ist oder ob Rückfragen aufgetaucht sind.
Diese Transparenz ist ein klarer Vorteil gegenüber dem direkten Weg zum Amtsgericht, wo Sie oft wochenlang nichts hören.
Alternative zum Erbschein: Wann Sie keinen brauchen
Nicht immer ist ein Erbschein zwingend erforderlich. In manchen Fällen gibt es einfachere Alternativen.
Das wird oft übersehen. Viele Erben beantragen reflexartig einen Erbschein, obwohl sie ihn gar nicht brauchen.
Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbschein-Ersatz
Wenn ein notarielles Testament vorliegt, reicht oft das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. Banken und Behörden akzeptieren diese Kombination meist als Nachweis der Erbberechtigung.
Das spart die kompletten Kosten für den Erbschein. Bei größeren Nachlässen können das mehrere tausend Euro sein.
Vorsicht: Nicht alle Banken handhaben das einheitlich. Fragen Sie vorab nach, ob Testament und Eröffnungsprotokoll ausreichen, bevor Sie einen teuren Notar Erbschein beantragen.
Europäisches Nachlasszeugnis als Alternative
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU kann das Europäische Nachlasszeugnis praktischer sein als ein deutscher Erbschein. Es wird in allen EU-Ländern anerkannt und erspart Übersetzungen.
Auch dieses Zeugnis können Sie über einen Notar beantragen. Die Kosten sind ähnlich wie beim normalen Erbschein, aber der bürokratische Aufwand im Ausland ist geringer.
Vollmacht über den Tod hinaus
Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen. Banken müssen Kontoverfügungen auf Basis einer solchen Vollmacht akzeptieren.
Das funktioniert aber nur, wenn die Vollmacht vor dem Tod erteilt wurde und ausdrücklich über den Tod hinaus gelten soll. Nachträglich können Sie keine solche Vollmacht mehr ausstellen.
Praxisbeispiele und häufige Fragen zum Notar Erbschein
In der Praxis zeigen sich die Vor- und Nachteile des Notar-Wegs besonders deutlich. Hier sind typische Situationen und Erfahrungen.
Erfahrungsberichte: Erbschein beantragen über den Notar
Fall 1: Familie Müller erbte ein Haus im Wert von 200.000 Euro. Der direkte Weg zum Amtsgericht hätte 3 Monate gedauert, weil Unterlagen fehlten. Über den Notar war der Erbschein nach 6 Wochen da. Die Mehrkosten von 800 Euro haben sich gelohnt, weil sie das Haus schneller verkaufen konnten.
Fall 2: Herr Schmidt erbte 30.000 Euro von seinem Onkel. Er ging direkt zum Amtsgericht und sparte die Notarkosten von 250 Euro. Die Bearbeitung dauerte 10 Wochen, aber das war für ihn kein Problem.
Fall 3: Frau Weber hatte einen komplexen Erbfall mit Immobilien in zwei Bundesländern. Der Notar koordinierte alles und sparte ihr mehrere Behördengänge. Die Mehrkosten von 600 Euro waren gut investiert.
Diese Beispiele zeigen: Die Entscheidung hängt stark von der individuellen Situation ab. Bei einfachen Fällen ohne Zeitdruck lohnt sich die Ersparnis. Bei komplexen Erbschaften oder Termindruck ist der Notar oft alternativlos.
Antworten auf häufige Fragen zur Erbschein-Beantragung beim Notar
„Kann ich den Notar frei wählen?“ Ja, Sie können jeden Notar in Deutschland beauftragen. Praktisch ist es sinnvoll, einen Notar in Ihrer Nähe zu wählen.
„Was passiert bei Fehlern im Antrag?“ Der Notar haftet für Fehler in der Antragstellung. Das ist ein zusätzlicher Schutz gegenüber dem Selbstantrag.
„Kann ich den Auftrag widerrufen?“ Ja, bis zur Weiterleitung an das Gericht können Sie den Auftrag kostenfrei widerrufen. Danach fallen die Notarkosten an.
Die Erfahrung zeigt: Bei einfachen Erbfällen mit vollständigen Unterlagen lohnt sich der direkte Weg. Bei komplexen Fällen oder Zeitdruck ist der Notar oft die bessere Wahl.
Ein weiterer Aspekt wird oft übersehen: die psychologische Entlastung. Nach einem Todesfall sind die Angehörigen oft emotional belastet. Sich um Behördengänge und Formulare zu kümmern, kann zusätzlichen Stress bedeuten. Der Notar nimmt Ihnen diese Arbeit ab und lässt Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.
Regionale Unterschiede und Besonderheiten
Die Bearbeitungszeiten für Erbscheine unterscheiden sich je nach Bundesland und Region deutlich. In Ballungszentren sind die Nachlaßgerichte oft überlastet, in ländlichen Gebieten geht es schneller.
In Bayern und Baden-Württemberg dauern Erbschein-Verfahren traditionell länger als in anderen Bundesländern. Das liegt an der höheren Fallzahl und strengeren Prüfung der Unterlagen.
Notarkosten-Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es nur bei zusätzlichen Leistungen wie Übersetzungen oder besonderen Recherchen.
Manche Notare in Großstädten haben längere Wartezeiten für Termine. Hier kann es sich lohnen, einen Notar in kleineren Städten zu wählen, auch wenn die Anfahrt etwas weiter ist.
Besonderheiten bei Immobilien in verschiedenen Bundesländern
Wenn der Nachlass Immobilien in mehreren Bundesländern umfasst, wird es kompliziert. Jedes Grundbuchamt hat eigene Anforderungen an die Unterlagen.
Ein erfahrener Notar kennt diese regionalen Besonderheiten und kann den Antrag entsprechend vorbereiten. Das spart Rückfragen und Verzögerungen.
Häufig gestellte Fragen zum Notar Erbschein
Wer stellt den Erbschein beim Notar aus?
Den Erbschein stellt immer das Nachlassgericht aus, auch wenn Sie über einen Notar beantragen. Der Notar übernimmt nur die Antragstellung und Kommunikation mit dem Gericht.
Welche Vorteile hat ein Erbschein über einen Notar?
Der Hauptvorteil ist die verkürzte Bearbeitungszeit um 2-4 Wochen. Zusätzlich erhalten Sie persönliche Beratung und müssen weniger Behördengänge machen. Der Notar prüft Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit.
Wieviel kostet ein Erbschein beim Notar im Durchschnitt?
Bei einem Nachlass von 50.000 Euro kostet der Erbschein über den Notar etwa 600 Euro (273 Euro Gerichtsgebühren plus 330 Euro Notarkosten). Bei 100.000 Euro sind es rund 1.100 Euro.
Welche Unterlagen braucht man für einen Erbschein beim Notar?
Sie benötigen Sterbeurkunde, Personalausweis, Familienstammbuch, bei Verheirateten die Heiratsurkunde und falls vorhanden das Testament oder den Erbvertrag. Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Kann der Notar einen Erbschein schneller beschaffen als das Amtsgericht?
Ja, die Bearbeitungszeit verkürzt sich meist um 2-4 Wochen. Das liegt daran, dass Notare vollständige und korrekte Anträge einreichen. Rückfragen vom Gericht sind dadurch seltener.
Quellenverzeichnis
Wann sich der Notar-Weg wirklich lohnt
Der Notar Erbschein kostet mehr, spart aber Zeit und Aufwand. Bei einfachen Erbfällen mit vollständigen Unterlagen können Sie das Geld sparen und direkt zum Amtsgericht gehen.
Bei komplexen Erbfällen, fehlenden Dokumenten oder Zeitdruck ist der Notar oft die bessere Wahl. Die Mehrkosten von 300-800 Euro relativieren sich, wenn Sie dadurch Wochen sparen oder Fehler vermeiden.
Entscheidend ist Ihre persönliche Situation. Können Sie es sich leisten, drei Monate zu warten? Haben Sie alle Unterlagen vollständig vorliegen? Sind Sie sicher, dass keine Komplikationen auftreten?
