Autosteuerrechner

Die Autosteuer oder Kfz-Steuer ist eine Abgabe, die von fast jedem privaten Fahrzeughalter geleistet werden muss. Welchen Sinn und Zweck die Autosteuer hat und wie Sie die jährlichen Kosten berechnen.



Sinn und Zweck der Autosteuer

Die Autosteuer oder Kfz-Steuer ist die Steuer, welche fast jeder Fahrzeugbesitzer abführen muss. Wer ein Auto, ein Motorrad oder einen Motorroller betreibt und das Fahrzeug im deutschen Rechts- und Wirtschaftsverkehr nutzen möchte, muss hierfür Abgaben leisten. Die Höhe der Autosteuer hängt unter anderem von der Fahrzeugklasse und dem CO2-Ausstoß ab und lässt sich ganz einfach berechnen.

So wird die Autosteuer berechnet

Wie hoch die Abgaben ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, dem Hubraum und der getankten Kraftstoffart ab. Auch die Schadstoffklasse beeinflusst die jährlichen Kosten. Grundsätzlich gilt: Je umweltfreundlicher das Fahrzeug, desto niedriger die Abgaben.

Übrigens: Für PKWs, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gilt der alte Steuertarif. Dieser wurde anhand des Verursacherprinzips berechnet, wobei die Schadstoffklasse, der Hubraum des Motors und die generelle Leistung des Fahrzeugs die Steuerhöhe beeinflussen.

Die Schadstoffklasse ist der wichtigste Kostenfaktor. Um die Abgaben anhand des CO2-Ausstoßes zu berechnen, muss ein Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Dort findet sich in Teil 1 unter dem Punkt V.7 der CO2-Ausstoß, welcher maßgeblich für die Höhe der steuerlichen Abgaben ist.

Auch die Art des Kraftstoffs spielt eine Rolle. Für Benzinmotoren werden je 100ccm zwei Euro berechnet. Wer mit Diesel fährt, zahlt je 100ccm 9,50 Euro. Die Schadstoff-Abgabe ist gedeckelt und liegt bei zwei Euro je Gramm. Der Freibetrag, also die Grenze, unter der Fahrzeughalter ohne zusätzliche Kosten unterwegs sind, liegt seit dem 01.01.2014 bei 95 Gramm je Kilometer.

In welchen Fällen Fahrzeughalter von der Autosteuer befreit sind

Die Kfz-Steuer gilt für jeden Verkehrsteilnehmer, der ein motorisiertes Fahrzeug fährt. Allerdings fallen für bestimmte Fahrzeuggruppen keine Steuern an. Dazu zählen zum Beispiel Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehrautos und Krankenwagen. Auch schwerbehinderte Fahrzeughalter mit dem Vermerk „H“, „BI“ oder „aG“ müssen die Abgabe nicht leisten.



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